Ein Carport (wörtlich „Autohafen“) ist ein an ein Wohngebäude angebauter bzw. in ein Wohngebäude integrierter oder frei stehender überdachter Stellplatz für Autos. Carports werden oft aus Stahl oder Aluminium gebaut. Was ist bei der Planung und Errichtung zu beachten?
In der Regel besteht ein Carport aus Stahl, Aluminium oder Holz. Carports haben in der Regel ein Flachdach, manchmal werden aber auch Satteldächer, Walmdächer oder auch Tonnendächer angeordnet.
Im Allgemeinen werden Carports leichter genehmigt als Garagen, Brandschutzauflagen entfallen in der Regel.
Die Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Carports werden in der Regel in den Garagenverordnungen der Länder abgehandelt. Dort werden sie als „offene Garagen“ bezeichnet. Nach der Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) haben sie unmittelbar ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die insgesamt mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.
Dementsprechend sind lichte Abmessungen von 5,00 m in der Länge, 2,30 m in der Breite und 2,00 m in der Höhe einzuhalten.
Bezüglich des Brandschutzes sind Carports so herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder Nachbargrundstücke übertragen werden. Gegen Feuer müssen sie nur dann widerstandsfähig sein, wenn Gründe des Brandschutzes unter Berücksichtigung ihrer Beschaffenheit, Anordnung und Funktion, ihrer Bauart und ihrer Baustoffe dies erfordern. Siehe hierzu Landesbauordnungen(LBO).
Carports haben in der Regel keine Anforderungen in Bezug auf Wärmedämmung zu erfüllen. Allerdings ist darauf zu achten, dass sich auf der Unterseite der Überdachung kein Schwitzwasser bilden kann, ggf. ist dieses Schwitzwasser abzuleiten.
Überdachungen müssen standsicher sein. Ein Nachweis der Standsicherheit ist zu erbringen und durch die Baubehörden zu genehmigen.
Bei Carports mit Stützen ist theoretisch Anpralllasten in den statischen Berechnungen anzusetzen. Diese Anpralllasten sind aber nach Eurocode 1 sehr hoch.
Es empfiehlt sich, sie Stützen durch andere Maßnahmen gegen Fahrzeuganprall zu schützen.
Überdachungen sind bauliche Anlagen und unterliegen den Bauvorschriften der Länder (LBO). Sind sie aus Stahl oder Aluminium, sind sie entsprechend EN 1090 auszuführen. Besonders ist darauf zu achten, dass die zur Ausführung notwendigen Zertifikate zum Schweißen im Betrieb vorhanden sind. Nach DIN EN 1993-1-1/NA sind Carports aus Stahl an Wohngebäuden in der Ausführungsklasse EXC 1 eingestuft.
Verglasungen sind bei Dachneigungen > 10° entsprechend DIN 18008-2 ,Abschnitt 5 zusätzliche Regelungen für Horizontalverglasungen auszuführen. Gekrümmte Überkopfverglasungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall (ZiE). Selbsttragende Verglasungen bedingen ebenfalls der ZiE.
Carports sind im Allgemeinen freistehende Konstruktionen. Auch wenn die Windangriffsflächen naturbedingt klein sind, ist auf eine ausreichende Aussteifung des Tragwerks zu achten.
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Das Online-Statikprogramm MetallStat wird inzwischen von vielen Metallbauern für häufig wiederkehrende statische Berechnungen im Metall- und Stahlbau eingesetzt. Die Berechnungen sind u.a. in Ausführungsstatiken integrierbar oder dienen zur Vordimensionierung. MetallStat wurde 2022 um zusätzliche Biegeträgerbemessungen erweitert.
DIN EN 1991-1-1: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke – Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau:
Hier findet man Eigengewichte von Baustoffen, Anpralllasten und Lastansätze für Dachbegrünungen.
DIN EN 1991-1-3: Eurocode 1: Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten:
Auf die Dachflächen müssen Schneelasten gemäß dieser Teilnorm angesetzt werden. Das nationale Anwenderdokument DIN EN 1991-1-3/NA ist maßgebend. Schneelasten sind in der Regel von der Schneelastzone und der Höhe über Meeresspiegel abhängig. Abrutschender Schnee und Schneeverwehungen sind gegebenenfalls zu berücksichtigen. Günstiger sind die Schneelastansätze für freistehende Carports.
DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten:
Auf die Dachflächen, aber auch auf die Ansichtsflächen der Stützen und Dachblenden müssen Windlasten gemäß dieser Teilnorm angesetzt werden. Das nationale Anwenderdokument DIN EN 1991-1-4/NA ist maßgebend. Bei leichten Dachkonstruktionen und in den Rand- und Eckbereichen der Dachflächen sind abhebende Windlasten oft maßgebend.
DIN EN 1993: Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten:
Werden Carports aus Stahl hergestellt sind im Wesentlichen folgende Teilnormen anzuwenden:
Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau;
Teil 1-4: Allgemeine Bemessungsregeln – Ergänzende Regeln zur Anwendung von nichtrostenden Stählen, sofern der Carport aus Nichtrostendem Stahl hergestellt wird
Teil 1-8: Bemessung von Anschlüssen
Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken – Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln;
Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
Wird die tragende Konstruktion des Carports aus Stahl oder Aluminium hergestellt, gilt DIN EN 1090.
DIN EN 1090-1 – Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile
Der herstellende Betrieb muss nach DIN 1090 zertifiziert sein. Bei Carports an Wohngebäuden genügt eine Zertifizierung nach EXC 1. Eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungsbeschreibung sind vorgeschrieben.
DIN EN 1090-2: Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken
Bei der Herstellung von tragenden Konstruktionen des Carports aus Stahl ist DIN EN 1090-2 einzuhalten.
DIN EN 1090-3: Teil 3: Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken
Bei der Herstellung von tragenden Konstruktionen des Carports aus Aluminium ist DIN EN 1090-3 einzuhalten.
Metallstat erleichtert Ihnen das berechnen der Statik und ermittelt die Regen, Schnee und Windlast.
Der BVM betreut seine Mitglieder bei statischen Berechnungen. Statik-Experten im BVM erarbeiten prüffähige Ausführungsstatiken für Metallbauprojekte und auch Glasstatiken im Rahmen der DIN 18008.
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