Geländer-Richtlinie
Geländer und Umwehrungen: Rechtssicherheit für Metallbauer, Architekten und Planer
Die Geländer-Richtlinie April 2019, aktualisiert August 2020 des Bundesverbandes Metall enthält wichtige Hinweise zu Entwurf, Konstruktion und Montage von Geländern und Umwehrungen, die dem Baurecht und der Arbeitsstättenverordnung unterliegen. Damit sind Metallbauer, Architekten und Planer sicher, dass sie nichts übersehen und gesetztes konform arbeiten.
Alle frei begehbaren Flächen mit einer Absturzmöglichkeit müssen in der Regel mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz, d. h. mit Geländern oder sonstigen Umwehrungen, ausgestattet sein. Hört sich einfach an, ist es im Einzelfall aber nicht. Eine verwirrende Vielfalt an Bauordnungen und technischen Normen ist zu berücksichtigen. Je nach Lage des Gebäudes, Höhe und Nutzungsart muss die Konstruktion und die Statik im Einzelfall stimmen. Extreme Nutzungsanforderungen (z.B. Fluchtwege) sind ebenso zu bedenken wie die Sicherheit der Kinder. Auch bei Nutzungsänderungen von Gebäuden müssen Geländer und Balkone an die veränderten Nutzungsanforderungen angepasst werden.
16 unterschiedliche Landesbauordnungen regeln in Deutschland die Herstellung von Geländern an Treppen und Balkonen. Diese Bauordnungen werden regelmäßig geändert und angepasst. Durch Änderungen bei der Einstufung zu Gebäudehöhen hinsichtlich Windlasten wurden neue Grafiken eingefügt, die Kapitel zu Lastannahmen und Vorbemessung wurden komplett überarbeitet.
Die Neuerungen von Aug. 2020 in der Geländer-Richtlinie betreffen hauptsächlich folgende Punkte:
Dipl.-Ing.
Technischer Berater
Telefon: +49 (0)201 / 89619-16