Geländer-Richtlinie
Technische Richtlinie des Metallhandwerks. Geländer und Umwehrungen aus Metall.
Stand: XX. 2020, Zuletzt aktualisiert am: 00.00.2023
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Kapitel: InhaltsverzeichnisKapitel: 6.3.2.HolmlastFür das folgende Diagramm wurde die maximale Biegespannung ơR,d mit 235 N / mm2 angenommen.Die Bemessungsscharen ergeben sich aus den verschiedenen charakteristischen Holmbelast…
Kapitel: 1.AnwendungsbereichIn dieser Schrift werden …
1.
In dieser Schrift werden Hinweise zu Entwurf, Konstruktion und Montage von Geländern und Umwehrungen gegeben, die dem Baurecht und dem Arbeitsschutz unterliegen, sowie Hilfsmittel für die Bemessung bereitgestellt; diese gelten auch für den Sanierungsfall.In einem Urteil des Landgerichts München (Urt…
10.
Können Handläufe bei Absturzsicherungen über sogenannte Dorne (Abstandshalter aus Rundstahl d= 10 /12 mm) mit der Oberkante der Geländerpfosten verbunden werden?
Grundsätzlich ja, aber es ist zu bedenken, dass es sich bei den Dornen um lastabtragende, statisch nachzuweisende Bauteile…
2.
In dieser Richtlinie werden Verordnungen, Normen und technische Empfehlungen in Zusammenhang mit Geländern und Umwehrungen behandelt. Darüber hinaus ist jeder Metallbauer gut beraten, auch haftungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Auch bei Einhaltung aller Vorschriften ist eine Haftung des Hers…
3.
3.1. Grundrissabmessungen
Abbildung 3.1-1 Grundrissabmessungen
3.2. Typische Montagearten
Abbildung 3.2-1 Typische Montagearten
Folgende Geländerfüllungen werden üblicherweise eingesetzt (s. auch Kap. 5.1.5)
Füllun…
3.2.
Abbildung 3.2-1 Typische Montagearten
Folgende Geländerfüllungen werden üblicherweise eingesetzt (s. auch Kap. 5.1.5)
Füllung zwischen den Pfosten
Füllung innen vorgesetzt (Pfosten von außen sichtbar)
…
4.
Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2023/1), Abs. C 2.4.7 „Vorgefertigte Bauteile aus Metall“ müssen Betriebe, die Geländer anfertigen, eine werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 eingerichtet haben und im Besitz eines Schweißzertifikates sein. An die S…
5.
5.1. Allgemeine Anforderungen an GeländerBei der konstruktiven Gestaltung müssen die grundlegenden Anforderungen an Geländer berücksichtigt werden. Sie ergeben sich aus der Art der Nutzung der umwehrten Bereiche (z.B. Wohnbereich, öffentlicher oder gewerblicher Bereich) und der Absturzhöhe.
Grundsät…
5.1.
Bei der konstruktiven Gestaltung müssen die grundlegenden Anforderungen an Geländer berücksichtigt werden. Sie ergeben sich aus der Art der Nutzung der umwehrten Bereiche (z.B. Wohnbereich, öffentlicher oder gewerblicher Bereich) und der Absturzhöhe.Grundsätzlich sind alle Geländer so zu gestalten, …
5.1.1.
5.1.1.1.Verankerung im Beton
Für die Verankerung mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln oder Ankerschienen (z.B. in der Balkonplatte) ist ein Beton der Festigkeitsklasse von mindestens C 20/25 bis max. C 50/60 nach DIN EN 1992 erforderlich. Liegt die Betongüte im Sanierungsfall unter C 20/25, ist d…
5.1.1.1.
Für die Verankerung mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln oder Ankerschienen (z.B. in der Balkonplatte) ist ein Beton der Festigkeitsklasse von mindestens C 20/25 bis max. C 50/60 nach DIN EN 1992 erforderlich. Liegt die Betongüte im Sanierungsfall unter C 20/25, ist die Güte unbekannt oder ist de…
5.1.1.2.
Grundsätzlich ist auch eine Verankerung von Geländerelementen, wie zum Beispiel bei Absturzsicherungen vor bodentiefen Fenstern, in tragendes Mauerwerk möglich. In nicht tragende Mauerwerks-Vorsatzschalen darf nicht verankert werden.
Viele Dübelhersteller bieten entsprechende bauaufsichtlich zugel…
5.1.1.3.
Vor der bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes als Bemessungs- und Konstruktionsnormen waren Verbindungen in Holz in der DIN 1052 geregelt. Zu dieser Zeit waren Sechskant-Holzschrauben nach DIN 571 (sogenannte Schlüsselschrauben) als Verbindungsmittel für tragende Verbindungen zugelassen und fan…
5.1.2.
Die Bemessung der Geländerverankerungen richtet sich nach den vom Pfosten oder Holm (Handlauf) zu übertragenden Kräften und Momenten sowie nach der Tragfähigkeit der Verankerungen wie Dübel, Schrauben, Ankerschienen, Größe der Ankerplatten u.a. Dazu sind ausschließlich Verankerungssysteme mit Zulass…
5.1.3.
Die Pfosten des Geländers können über Ankerplatten mit Dübeln oder Ankerschienen sowie mit systemabhängigen Verankerungen mit der Balkonplatte oder Treppe verbunden werden.
Es gibt drei Arten der Montage eines Geländers.
Montage von oben
Die Montage von oben führt in der Regel zu den geringsten Bel…
5.1.4.
5.1.4.1 Ebene Fläche
Die Höhen von Umwehrungen beziehen sich gemäß den Bauordnungen auf die Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind. Unter der Geländerhöhe versteht man das lotrechte Fertigmaß von Vorderkante Trittstufe bzw. Oberfläche Balkon- bzw. Podestplatte, Fertigfußboden bis Ober…
5.1.5.
Geländerfüllungen aus nicht metallischen Werkstoffen müssen eine bauaufsichtliche Zulassung besitzen oder gemäß der ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ ausreichende Standsicherheit gegenüber statischer (vorwiegend ruhender) und stoßartiger Belastung haben. Die entsprechenden Nachwei…
5.1.6.
Tabelle 5.1.6. Beispiele zu möglichen Ausgangsprodukten
Ausgangsprodukte
Für die Ausführung von Geländern und Umwehrungen aus Metall kommen üblicherweise Baustahl, nichtrostender Stahl oder Aluminium zum Einsatz.
In der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 vom März 2018 „Erz…
5.2.
5.2.1.Geländerhöhen, Abstände zwischen Geländerteilen, Höhe waagerechter Zwischenräume
Tabelle 5.2.1 Anforderung am Umwehrungen und Geländer aus den Bauordnungen bzw. den Ausführungsverordnungen der Länder
Abbildung 5.2.1-1
a: max. lichter Abstand von Geländerteilen in einer Ric…
5.2.1.
Tabelle 5.2.1 Anforderung am Umwehrungen und Geländer aus den Bauordnungen bzw. den Ausführungsverordnungen der Länder
Abbildung 5.2.1-1
a: max. lichter Abstand von Geländerteilen in einer Richtung bzw. zu anderen Bauteilen
b: max. waagerechter…
5.2.2.
Abbildung 5.2.2-2 Treppengeländer über Treppenläufen
Bei Treppengeländern über Treppenpodestflächen darf der Abstand von der Unterkante des Geländers bis zur Podestfläche 12 cm nicht überschreiten (siehe Tab. 5.2.1). Der geregelte lichte Stababstand gilt sinngemäß auch für die Abstände …
5.2.3.
Handläufe sind in der Höhe so anzubringen, dass sie bequem genutzt werden können (siehe Abb. 5.2.3-1).
Sie sollen nicht tiefer als 80 cm und nicht höher als 115 cm, lotrecht gemessen, angebracht sein. Der lichte Abstand des Handlaufes bis zur Wand oder zu angrenzenden Geländerteilen muss min. 5 cm b…
5.2.4.
Für Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen bestehen, was die DIN 18065 angeht, keine Anforderungen. In der Anlage A 4.2/1 der MVV TB findet sich die folgende Formulierung:
„1. Von der Einführung ausgenommen ist die Anwendung auf Treppen in Wohngebäuden…
5.3.
An Geländer im öffentlichen Bereich werden die gleichen Anforderungen hinsichtlich Abmessungen und Ausfachung gestellt, wie an Geländer im Wohnbereich. Zur Bemessung muss jedoch zumeist eine höhere Horizontallast angesetzt werden (Kapitel 6).
Besondere Anforderungen gelten jedoch für Geländer im Ber…
5.4.
Sonderbauvorschriften gelten u. a. für Kindergärten, Schulen oder Versammlungsstätten. In diesem Abschnitt werden die zusätzlichen Anforderungen beschrieben.
5.4.1.Geländer an Brücken und IngenieurbauwerkenDie Anwendung der entsprechenden Richtlinie, Richtzeichnungen für Brücken und andere In…
5.4.1.
Die Anwendung der entsprechenden Richtlinie, Richtzeichnungen für Brücken und andere Ingenieurbauwerke (RiZ-ING), ist für den Bereich der Bundesfernstraßen grundsätzlich verbindlich. Im Zuständigkeitsbereich der Länder, Kreise und Gemeinden ist die Anwendung der RiZ-ING empfohlen.Die sog. Richtzeich…
5.4.2.
Zusätzliche Anforderungen entstehen u.a. durch Forderungen der Unfallversicherer. Diese Forderungen müssen dem ausführenden Handwerker nicht unbedingt bekannt sein, da sie nicht Bauregeln sind, sondern Anforderung eines Dritten. Vielmehr muss der Auftraggeber auf besondere, vom Bauordnungsrecht abwe…
5.4.3.
Für den Bau von Schulen hat die Fachkommission Bauaufsicht die Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen zur Einführung in den Ländern veröffentlicht.Geländer und Umwehrungen müssen danach mindestens 110 cm hoch sein.In der „Richtlinie für Schulen“ wird eindeutig auf weitere R…
5.4.4.
Räume, die mehr als 200 Personen fassen, unterliegen der Versammlungsstättenverordnung (z.B. Aulen oder Hallen). Für den Bau von Versammlungsstätten hat die Fachkommission Bauaufsicht die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten veröffentlicht.
„§ 11) Abschr…
5.4.5.
Nach DIN 18040-1 und -2 sind Balkonbrüstungen ab einer Höhe von 60 cm durchsichtig zu gestalten. Das Blickfeld einer sitzenden Person ist ansonsten stark eingeschränkt. Entsprechende Absturzsicherungen sind zu planen.Handläufe:„Beidseitig von Treppenläufen und Zwischenpodesten müssen Handläufe einen…
5.5.
5.5.1.Allgemeine Anforderung
Arbeitsstätten liegen überall dort vor, wo Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfasst auch Arbeitsplätze auf dem Gelände eines Betriebes oder auf der Baustelle. Im Gegensatz zum Wohnbereich, welcher nur durch Landesrecht geregelt ist,…
5.5.1.
Arbeitsstätten liegen überall dort vor, wo Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfasst auch Arbeitsplätze auf dem Gelände eines Betriebes oder auf der Baustelle. Im Gegensatz zum Wohnbereich, welcher nur durch Landesrecht geregelt ist, gelten bei Arbeitsstätten zu…
5.5.2.
Die Geländerhöhe in Arbeitsstätten, ausgenommen bei Geländern nach Abschnitt 5.5.4, beträgt:• bei einer Absturzhöhe bis 12,0 m mindestens 100 cm,• bei einer Absturzhöhe über 12,0 m mindestens 110 cm.…
5.5.3.
Geländer sind so zu gestalten, dass Personen nicht hindurch fallen können, z.B. durch Knieleisten, Füllstäbe, Gitter, feste Füllungen. Um zu vermeiden, dass auf dem Boden liegende Gegenstände herabfallen, müssen Geländer Fußleisten von mindestens 5 cm Höhe (ausgenommen Geländer nach 5.5.4) haben ode…
5.5.4.
Anforderungen an Geländer von Arbeitsbühnen von maschinellen Anlagen sowie deren Zugänge finden sich in DIN EN ISO 14122 „Sicherheit von Maschinen; Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer“.…
5.5.4.1.
Bei Arbeitsbühnen mit einer Absturzhöhe von mehr als 50 cm müssen Geländer mit einer Mindesthöhe von 110 cm angebracht sein.Bei Arbeitsbühnen, die vor Maschinen angebracht sind, ist ein maschinenseitiges Geländer nur dann erforderlich, wenn der Abstand zwischen absturzsichernden Teilen der Maschine …
5.5.4.2.
Geländer an Treppen als Zugängen zu maschinellen Anlagen sollten spätestens 100 cm über der Einstiegsebene beginnen. Die Geländerhöhe muss mindestens 100 cm betragen.
Wird die Funktion der Absturzsicherung nicht durch Geländer, sondern durch Wände erfüllt, ist bei Treppenbreiten bis zu 1,2 m nur ein…
6.
6.2Lastannahmen
Geländer sind für horizontale Nutzlasten (Holmlasten), Eigengewicht und ggf. Wind nachzuweisen.
Für das Eigengewicht (incl. Füllung) kann als Ansatz für eine Vordimensionierung eine Lastannahme empfohlen werden: 0,40 [kN/m].
Weitere vertikale Einwirkungen können entstehen durch das…
6.1
Das Planen, Herstellen und Montieren von Geländern unterliegt den Anforderungen des Bauordnungsrechts und ggfs. weiteren rechtlichen Anforderungen. Es ist in den einzelnen Landesbauordnungen unterschiedlich geregelt. Nach den gültigen technischen Vorschriften sind in jedem Fall die Tragfähigkeit, di…
6.2
Geländer sind für horizontale Nutzlasten (Holmlasten), Eigengewicht und ggf. Wind nachzuweisen.Für das Eigengewicht (incl. Füllung) kann als Ansatz für eine Vordimensionierung eine Lastannahme empfohlen werden: 0,40 [kN/m].Weitere vertikale Einwirkungen können entstehen durch das Anhängen von Blumen…
6.2.1.
Abbildung 6.2-1 Zuordnung der Kategorie Z entsprechend der zugehörigen maßgeblichen Nutzungskategorie…
6.2.2.
Die Horizontallast in Holmhöhe (Handlauf) ist mit 1,0 kN/m anzunehmen. Abweichend davon dürfen• 0,5 kN/m für Geländer an Bühnen oder Treppen und Laufstegen mit lotrechten Verkehrslasten von höchstens 5 kN/m²• 0,3 kN/m für Geländer bei Zugängen zu maschinellen Anlagen, die nur zu Wartungs- und Inspek…
6.3.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen die wichtigsten Parameter der Konstruktion bekannt sein. Dies sind vor allem:• Montageart (von oben, von vorne oder von unten)• Anzahl der Pfosten (die Pfostenanzahl ist der Faktor für Verankerungsmittel, Anzahl der Schweißstöße, Arbeitszeit und nicht zuletzt…
6.3.1.
Die horizontalen Belastungen Holmlast qH,d und Wind qW,d erzeugen Biegemomente MH,d und MW,d am Pfostenfußpunkt.Diese Momente sind abhängig von der Größe der horizontalen Belastung qH,d, dem Pfostenhebelarm LP und dem Pfostenabstand LH.
Dabei bestimmt sich die horizont…
6.3.2.
Für das folgende Diagramm wurde die maximale Biegespannung ơR,d mit 235 N / mm2 angenommen.Die Bemessungsscharen ergeben sich aus den verschiedenen charakteristischen Holmbelastungen (horizontalen Nutzlasten) mit qk = {0,3 ; 0,5 ; 1,0 ; 2,0 } kN/m .
Abbildung 6.3-…
6.3.3.
Für die folgenden Diagramme wurde die maximale Biegespannung mit ơR,d mit 235 N / mm2 angenommen.Die Diagramme gelten nur für Balkongeländer, die nicht weiter als 2 m vom Gebäude entfernt sind. Bei weiteren Anwendungsfällen (z.B. auch weitere Höhenkategorien) sollte ein Statiker hinzugezogen werd…
6.4.
Die statische Bemessung für Geländer aus Stahl oder Aluminium erfolgt grundsätzliche nach DIN EN 1993 für Stahl- und DIN EN 1999 für Aluminiumtragwerke. Aufgrund des komplexen Themenfeldes soll an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen werden.…
6.4.1.
Als eine weiterführende Bemessungshilfe stellt der Bundesverbands Metall die Arbeitshilfe BVM-AH 007 (Statikbaukasten) zur Verfügung, nachfolgend daraus ein Auszug.
Diese Arbeitshilfe dient der Planung von Absturzsicherungen und Geländern und ist als Bemessungshilfe für Metallbauer gedacht. Nicht…
6.4.2.
Für die Anwendung von Festigkeitswerten aus Versuchen bedarf es in Deutschland (auch wenn dies in der DIN EN 1993-1-1, Abs. 2.5 nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist), im Allgemeinen eines bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises (Europäische technische Zulassung, allgemeine bauaufsichtliche Zula…
6.4.3.
Das Anwenden der Diagramme wird an einem Balkongeländer eines Wohngebäudes mit den nachfolgenden Abmessungen erläutert.Pfostenabstand: LH 1,30 mPfostenhöhe: LP 1,10 mCharakteristische Holmlast: qk 0,5 kN/mDas Geländer befindet sich in der Windzone 4 (Binnenland) und auf einer Höhe von 5 m über Ge…
6.5.
6.5.1.Rechnerischer Nachweis der Gebrauchstauglichkeit
Gemäß den Anforderungen des Eurocode ist der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit zu führen. Da in den Fachnormen keine Anforderungen beschrieben werden, sollten diese in den Vertragsunterlagen mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Für Geländer …
6.5.1.
Gemäß den Anforderungen des Eurocode ist der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit zu führen. Da in den Fachnormen keine Anforderungen beschrieben werden, sollten diese in den Vertragsunterlagen mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Für Geländer wird vorgeschlagen, die Formel „vereinfachter Gebrauchs…
6.5.2.
Eine einfache Möglichkeit zur Bestimmung der Durchbiegung (Gebrauchstauglichkeit) bei einem Geländer ist im folgenden Versuchsaufbau aufgezeigt:
Abbildung 6.5.2-1 Versuchsaufbau
VersuchsaufbauDas Prüfobjekt ist mit den Pfostenhalterungen auf einem geeig…
7.
Für die Bemessung der Verankerung wird die Verwendung von Softwarelösungen empfohlen. Die benutzerfreundliche und einfache Handhabung der jeweiligen Programme ermöglicht die selbständige Bemessung mit den aktuellsten Produktlösungen und den jeweiligen Zulassungsdaten.Teilweise kostenloser Download v…
7.1.
1. Ausschließlich Verankerungen mit bauaufsichtlichen Zulassungen für den gerissenen Beton verwenden.
2. Im Außenbereich und in Feuchträumen nur Verankerungsmittel aus nichtrostendem Stahl verwenden.
3. Bei Verankerungen stirnseitig an Betonp…
7.2.
Für die Bemessung eines Geländers ist die folgende Checkliste konzipiert. Um eine Bemessung tatsächlich durchführen zu können, sind sämtliche Felder mit Angaben zu versehen. Ansonsten ist die Bemessung nicht möglich. Das ausgefüllte Formular wäre per Mail für Rückfragen an einen der Hersteller für V…
8.
• Bauordnungen der Länder• ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) mit Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.1 „Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände“ bzw. ASR A1.8 „Verkehrswege“• Verkaufsstättenverordnung (VkVO)• Versammlungss…
9.
Neue BemessungshilfenEine neue Version von MetallStat unter Berücksichtigung der aktuellsten Auslegungen der zuständigen Normausschüsse im Hinblick auf den Windlastansatz wird vom Bundesverband Metall ist derzeit in der Entwicklung und wird zeitnah zur Verfügung stehen. Dabei können dann auch Geländ…